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Modern House

Geförderte Maßnahmen für denkmalgeschützte Gebäude und energetische Sanierung

Förderprogramme für Baudenkmäler

Bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude müssen neben wirtschaftlichen und technischen Aspekten auch die Anforderungen der Denkmalpflege berücksichtigt werden. Ziel ist eine sinnvolle Nutzung, bei der der Schutz der historischen Substanz Vorrang vor rein wirtschaftlichen Überlegungen hat.

Warum ist Denkmalschutz wichtig?

Denkmalgeschützte Gebäude tragen einen einzigartigen Informationswert, der bewahrt werden muss. Sie können landschaftsprägende Bauwerke, herausragende handwerkliche Leistungen oder Zeugnisse vergangener Epochen sein. Als Baudenkmäler sind sie wertvolle Geschichtsquellen, die Kultur, Kunst, Stadtentwicklung sowie soziale und technische Geschichte erlebbar machen.

Die Bewertung des Denkmalwerts orientiert sich an den Prinzipien der 1964 verabschiedeten „Charta von Venedig“. Diese definiert den Umgang mit Baudenkmälern in 16 Artikeln und nennt Kriterien wie künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche und städtebauliche Bedeutung. Der Grundsatz lautet: „Wegmachen kann man nur einmal!“

Energetische Sanierung und Denkmalschutz – ein Balanceakt

Bei der Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude steht der Erhalt der authentischen Substanz im Vordergrund. Jede energetische Maßnahme muss denkmalverträglich sein und bedarf einer vorherigen Genehmigung. In Zweifelsfällen wird dem historischen Wert Vorrang eingeräumt. Ziel ist es, die Substanz zu sichern und gleichzeitig Energieeffizienz im Einklang mit dem Denkmalschutz zu verbessern.

Finanzielle Unterstützung für Denkmalschutzprojekte

Um Fördermittel zu beantragen, muss ein qualifizierter „Energieberater für Baudenkmäler“ den Nachweis erbringen, dass geplante Maßnahmen denkmalverträglich sind und die Transmissionswärmeverluste reduzieren. Alle Arbeiten müssen von diesem Experten geplant und während der Bauausführung überwacht werden.

Auch wenn die energetischen Zielvorgaben (z. B. maximal 160 % des Primärenergieverbrauchs im Vergleich zu einem Referenzgebäude) nicht vollständig erreicht werden können, können Maßnahmen förderfähig sein. Voraussetzung ist eine fachlich fundierte Begründung, die von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden muss.

Der Energieberater agiert hierbei als „Anwalt des Denkmals“ und vertritt die Interessen des historischen Gebäudes gegenüber den Behörden.

Unser Angebot für Ihr Baudenkmal

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung denkmalgerechter und energetischer Sanierungen. Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen, Fördermittel zu sichern und gleichzeitig den historischen Wert Ihres Gebäudes zu bewahren. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie sich individuell beraten!

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